ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
1.1. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich gezeichnet werden und verpflichten den Auftragnehmer nur bezüglich dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistungsumfang
2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
-
- Einzelcoaching Standard (4 Stunden pro Woche á 2 Wochen)
- Einzelcoaching Premium (4 Stunden pro Woche á 1 Monat)
- Gruppencoaching (4 Stunden pro Woche á 1 Monat)
2.2. Die Ausarbeitung von Coachingkonzepten und -programmen erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftragnehmer als angemessen betrachteten Leistungsstand der Auftraggeber. Dazu zählt der gesamte Inhalt jeder Coachingeinheit.
2.3. Grundlage für die Beratung sind akkurate Informationen vom Auftragnehmer, welche dieser durch diverse lizensierte Akademien erworben hat. Alle Kenntnisse werden nach bestem Wissen und Gewissen vom Auftragnehmer an den Auftraggeber vermittelt.
2.4. Bei Bestellung von Coachingskursen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Kurse.
3. Preise, Steuern und Gebühren
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vereinbarten Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. – stelle des Auftragnehmers.
3.2. Zahlungen müssen im Vorhinein erbracht werden und nach Vollendung der Dienstleistung weißen wir ausdrücklich darauf hin, dass kein Rückgaberecht besteht.
4. Liefertermin
4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen rechtzeitig erscheint und alle nötigen Vorkehrungen für den Beginn der Coachingeinheit getroffen hat.
4.3. Sollte der Auftragnehmer aus diversen Gründen verhindert sein und daher das Coaching nicht abhalten können, wird er sich in Kontakt mit den Auftraggebern setzen und schnellstmöglich einen Ersatztermin vereinbaren.
5. Zahlung
5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 7 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Dienstleistung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu fordern.
6. Rücktrittsrecht
6.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom betreffenden Auftrag zurückzutreten. Es wird ein Ersatztermin vereinbart der für beide Parteien eingehalten werden kann.
6.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte und Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Erbringung der Dienstleistung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
7. Gewährleistung
7.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen die beschriebenen Inhalte behandelt, sofern die Coachingeinheit gebucht wurde, welche vom Auftraggeber erwünscht wird. Bei Falschbuchungen ist ein Umtausch möglich und sollte mit dem Auftragnehmer individuell abgeklärt werden.
7.2. Ergänzungen, die sich bis zur Abhaltung der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
7.3. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Verluste oder sonstige finanzielle Schäden, die aufgrund von Handlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind. Jegliche erworbenen Informationen sind vom Auftraggeber in dessen bestem Wissen und Gewissen anzuwenden.
7.4. Für Falschinformationen, die durch eigene Analysten des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich gegeben werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet nicht dem Auftraggeber für von ihm verschuldete Schäden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind.
8.2. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn oder Kosten die mit einer Aufrechterhaltung einer Position verbunden sind – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Datenschutz
9.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
10. Sonstiges
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach dem Recht, in welchem Land der Auftragnehmer sich befindet. Vor allem dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.